Kartell­betei­ligte Unter­nehmen scheuen oft davor, einen förmlichen Media­tions­prozess zu beginnen. WeitbrechtLaw begleitet deshalb auch Vergleichs­gespräche. Dies kann beispiels­weise wie folgt aussehen:

  • Nach Abschluss einer Vertrau­lichkeits­verein­barung über­mittelt jede Partei an WeitbrechtLaw eine kurze Zusammen­fassung ihrer Position.
  • WeitbrechtLaw führt mit jeder Partei ein vertrau­liches Einzel­gespräch und gibt auf dieser Grund­lage ein Early Case Assessment.
  • Danach ent­scheiden die Unter­nehmen über das weitere Vorgehen.

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