WeitbrechtLaw betreibt auch eine staatlich anerkannte Streitbeilegungsstelle (früher sog. Gütestelle). Ein hinreichend spezifizierter Güteantrag hemmt die Verjährung des geltend gemachten Anspruchs für sechs Monate, auch wenn der Antragsgegner das Güteverfahren ablehnt.