WeitbrechtLaw betreibt auch eine staatlich anerkannte Streit­beilegungs­stelle (früher sog. Güte­stelle). Ein hin­reichend spezi­fizierter Güte­antrag hemmt die Ver­jährung des geltend gemachten Anspruchs für sechs Monate, auch wenn der Antrags­gegner das Güte­verfahren ablehnt.

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